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Wir verstehen mehr
unter Service

Küchenabluftreinigung
nach VDI 2052

Küchenabluftanlagen sind seit Langem dafür bekannt, dass durch die Fettbelastung im Kanalsystem eine verstärkte Brandgefahr gegeben ist: Jedes Jahr fallen einige Küchen einem Brand zum Opfer. Um einem Brand effektiv vorzubeugen, ist eine regelmäßige und vollständige brandschutztechnische Reinigung des Kanalsystems sowie aller zugehörigen Komponenten (wie z.B. Ablufthauben, Abluftdecken und Abluftventilatoren) unumgänglich.

Kostenlose Beratung

Wird die Küchenabluftreinigung nach VDI 2052 nicht in den erforderlichen Intervallen durchgeführt, entsteht automatisch eine Schmutz- und Fettbelastung in den Abluftrohren, Abluftkanälen und im Abluftgerät selbst, sowie in allen weiteren Komponenten wie den Brandschutzklappen.

Folgen einer Schmutz- und Fettbelastung

  • Erhöhtes Brandrisiko
  • Verringerung der Effizienz des Abluftsystems bei zunehmender Verschmutzung
  • Erhöhung des Energieverbrauchs
  • Beeinträchtigung der Arbeitsbedingungen des Personals
  • Hygienische Mängel im Kochbereich

Vorbeugende brandschutztechnische Reinigung von Küchenabluftsystemen

Unabhängig von der Art der Küchenabluftanlage birgt jedes Gebäude das potenzielle Risiko eines Brandes. Das Abluftsystem von den Abzugshauben und Lüftungsdecken bis hin zum Ventilator ist in der Regel schwer zugänglich und wird deshalb gar nicht oder nur in leicht erreichbaren Bereichen vom Küchenpersonal gereinigt. Die Anforderungen der VDI 2052 an den vorbeugenden Brandschutz beim Betrieb einer Küchenabluftanlage sind damit jedoch in keiner Weise erfüllt.

Erst die regelmäßige Beseitigung der Fett- und Staubbelastung durch eine professionelle Reinigung der Küchenabluft gem. VDI 2052 kann ein sicheres Arbeitsumfeld gewährleisten! Unsere erfahrenen Servicemitarbeiter führen die brandschutztechnische Reinigung schnell, gründlich und gewissenhaft durch. Der Betriebsablauf wird dabei nicht belastet, da wir uns stets nach Ihren Betriebszeiten richten und die Reinigung des Küchenabluftsystems stets außerhalb der Betriebszeiten durchführen.

Beispielbilder zur Küchenabluftreinigung

Reinigung von Küchenlüftungsdecken bzw. Abluftdecken

Die regelmäßige Reinigung der Abluftdecken ist nach VDI 2052 ebenso wichtig wie die Reinigung der Ablufthauben, jedoch wesentlich aufwendiger und komplizierter. Deshalb wird sie nur selten vom Küchenpersonal selbst durchgeführt. Wir reinigen die Lüftungsdecken sämtlicher Hersteller (GIF, Pagula, Oetjen, Wimböck, Reven, Südluft etc.) sowie die gesamte Abluftanlage schnell, gründlich und ohne den betrieblichen Arbeitsablauf zu belasten.

Rechtslage zur Küchenabluftreinigung

Die VDI Richtlinie 2052 schreibt in Verbindung mit der BGR 111 und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die regelmäßige Inspektion und fachgerechte Reinigung von gewerblichen Küchenabluftanlagen vor. Grundsätzlich ist für die betriebliche Umsetzung der VDI 2052 in die Praxis die Unternehmensleitung verantwortlich. Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetztes ist diese verpflichtet, die effiziente Planung und Durchführung von reaktionären und präventiven Maßnahmen zum Arbeitsschutz sicherzustellen.

Die VDI 2052 fordert die regelmäßige Inspektion des gesamten Küchenabluftsystems in festgelegten Intervallen und bei Bedarf die brandschutztechnische Reinigung der Küchenabluft bzw. Küchenabluftanlagen zur Beseitigung der Brandgefahr durch Entfernen aller Fettablagerungen im gesamten Kanalsystem sowie im Lüftungsgerät (Ventilator). Werden die Vorschriften der VDI 2052 nicht oder nur unzureichend eingehalten, liegt im Schadensfall oder bei Beanstandungen ein sogenanntes Organisationsverschulden vor, dem zufolge die Unternehmensführung und der verantwortliche Mitarbeiter in Haftung treten. Ein Ausschluss der Haftung sowie die Umkehr der Beweislast sind nur dann möglich, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass sämtliche von der VDI 2052 geforderten Maßnahmen im Vorfeld ergriffen wurden.

Durch strikte Erfüllung der Anforderungen der VDI 2052 kann dem Betreiber der Küchenabluftanlage keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Wir beraten Sie gern in einem kostenlosen und unverbindlichen Gespräch.


Rechtliche Informationen (Auszüge)

1Geltungsbereich

„Diese Richtlinie gibt Hinweise zur lufttechnischen Behandlung von gewerblichen Küchen sowie zur Dimensionierung und zum Aufbau der Raumlufttechnischen Anlagen. Sie gilt in Verbindung mit der DIN EN 13779 und DIN 18869. […] In jedem Fall ist die BG-Regel BGR 111 einzuhalten.“

7.1Aerosolabscheider

„Aerosolabscheider sollen stabil, handlich und zu Reinigungszwecken leicht demontierbar oder gut zugänglich sein. Bedienungsgriffe müssen vorhanden sein.

Filter (Gestrickfilter) sind nicht zulässig, es sei denn, sie werden als Kombinationsabscheider eingesetzt. Mindestens die erste Stufe eines Abscheiders muss als Aerosolabscheider (Massenkraftabscheider entsprechend VDI 3676) ausgeführt sein.“

8Brandschutz

„Aus der Küchenabluft sind die festen und flüssigen Bestandteile so weit wie möglich abzuscheiden, um die Verschmutzung und damit die Brandgefahr im Abluftsystem zu minimieren.

Küchenabluftanlagen müssen mit wirksamen Aerosolabscheidern ausgerüstet sein. Diese sollen einen Flammendurchschlag in nachfolgende Anlagenteile verhindern. Aus brandschutztechnischen Gründen ist besonderer Wert auf die Reinigung zu legen, siehe hierzu Abschnitt 11.

Lüftungsanlagen für den Küchenbetrieb einschließlich ihrer Zu- und Abluftleitungen müssen aus nichtbrennbaren Werkstoffen bestehen. Zur Kontrolle und Reinigung der Abluftanlage muss eine ausreichende Anzahl Revisionsöffnungen vorhanden sein […].“

11Betrieb und Instandhaltung

„Küchenlüftungshauben und ihre Komponenten sind täglich auf Verschmutzung zu prüfen und bei Bedarf zu reinigen. Die durchgeführte Reinigung ist zu dokumentieren.

Küchenabluftdecken und ihre Komponenten sind monatlich auf Verschmutzung zu prüfen und bei Bedarf zu reinigen. Die durchgeführte Reinigung ist zu dokumentieren. Dies gilt insbesondere für den Deckenhohlraum, sofern dieser mit der Küchenabluft in Verbindung kommen kann.

Einrichtungen der Abluftanlage (z. B. Abluftleitungen, Ventilatoren, Aggregatkammern) sind mindestens halbjährlich zu prüfen und bei Bedarf zu reinigen.“